Concordia Online-Rechner Privathaftpflicht
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. (§ 823 BGB)
Laut Gesetz ist derjenige, der einem anderen einen Schaden zufügt, mit seinem gesamten Vermögen (und zukünftigen Vermögen wir Erbschaften ect.) zum Schadenersatz verpflichtet, d. h. der Schädiger zahlt unter Umständen den Rest seines Lebens einen solchen Schaden ab. Ist der Schädiger mittellos, geht der Geschädigte möglicherweise sogar leer aus.
Durch Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung (PHV) kann man sich vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen eines fahrlässig geschädigten Dritten schützen. Die Privathaftpflichtversicherung klärt, ob der Versicherungsnehmer (VN) schadenersatzpflichtig ist und weist unberechtigte Ansprüche ab. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt sowohl die Regulierungs- als auch die Prozesskosten. Die Privathaftpflichtversicherung führt im Namen des Versicherungsnehmers die gerichtliche Auseinandersetzung, falls es soweit kommen sollte.
Einfache Antwort: wirklich jeder. Eine elementare Versicherung die jeder in seinem Portfolio haben sollte. Wer spezielle Risiken durch Beruf, Hobby o.ä. trägt braucht u.U. sogar einen erweiterten Schutz.
Mitversichert sind:
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In der Privathaftpflichtversicherung werden folgende Schäden ersetzt
Nicht versichert sind Schäden die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Ebenso werden Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen ausgeschlossen. Ausnahme sind lediglich Mietsachschäden an gemieteten Hotelzimmern oder Wohnungen, dann allerdings zumeist mit geringeren Deckungssummen.
Versichert werden »die Risiken des Alltags«. Nicht dazu gehören z.B.:
Für die meisten dieser Risiken sind gesonderte Versicherungen abzuschliessen. Einzelne Teilbereiche können über Deckungserweiterungen in ein Privathaftpflichtversicherung eingebunden werden. Zu diesen Deckungserweiterungen gehören beispielsweise:
Wir beraten Sie gern über Deckungserweiterungen oder zusätzliche Verträge. Sprechen Sie uns an!